
Die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 (veröffentlicht am 31.03.2023) trat am 20.04.2023 in Kraft, mit ihr wurden durch die Änderung der CLP-Verordnung (1272/2008) neue Gefahrenklassen eingeführt.
Am 01.05.2025 laufen hierzu die ersten Übergangsfristen aus.
Was sind die neuen Gefahrenklassen?
· Endokrine Disruptions Eigenschaften:
o ED HH : Wirkung auf die menschliche Gesundheit (human health)
o ED ENV : Wirkung auf die Umwelt (environment)
· Persistente, bioakkumulierbare/mobile und toxische Eigenschaften:
o PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (persistent, bioccumulative and toxic)
o vPvB: Sehr persistent, sehr bioakkumulierbar
o PMT: Persistent, mobil im Wasserkreislauf und toxisch (persistent, mobile and toxic)
o vPvM: Sehr persistent, sehr mobil im Wasserkreislauf
Die Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe und Gemische, die nach dem 01.05.2025 in Verkehr gebracht werden wird nun verpflichtend:

Es gilt zu beachten, dass hiervon auch die Registrierungsdossiers gemäß der REACH-Verordnung (EU)1907/2006 betroffen sind. Diese müssen gegebenenfalls aktualisiert werden.
Material Compliance in der Praxis: ➡ Informationen