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Neue Gefahrenklassen CLP: Einstufung und Kennzeichnung verpflichtend

Collage aus Gefahrenpiktogrammen der CLP-Verordnung 1272/2008 und dem Inhalt eines Sicherheitsdatenblattes (SDB) stellvertretend für die Elemente der Kennzeichnung und Einstufung gemäß CLP für die neuen Gefahrenklassen wie z.B. Endokrine Disruptoren (ED).
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Die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 (veröffentlicht am 31.03.2023) trat am 20.04.2023 in Kraft, mit ihr wurden durch die Änderung der CLP-Verordnung (1272/2008) neue Gefahrenklassen eingeführt.

 

Am 01.05.2025 laufen hierzu die ersten Übergangsfristen aus.

 

Was sind die neuen Gefahrenklassen?

 

·       Endokrine Disruptions Eigenschaften:

 

o   ED HH : Wirkung auf die menschliche Gesundheit (human health)

o   ED ENV : Wirkung auf die Umwelt (environment)

 

·       Persistente, bioakkumulierbare/mobile und toxische Eigenschaften:

 

o   PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (persistent, bioccumulative and toxic)

o   vPvB: Sehr persistent, sehr bioakkumulierbar

o   PMT: Persistent, mobil im Wasserkreislauf und toxisch (persistent, mobile and toxic)

o   vPvM: Sehr persistent, sehr mobil im Wasserkreislauf

 

Die Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe und Gemische, die nach dem 01.05.2025 in Verkehr gebracht werden wird nun verpflichtend:

 

Schaubild mit den geltenden Übergangsfristen für Stoffe und Gemische, die nach den neuen Gefahrenklassen eingestuft und gekennzeichnet werden müssen. Betroffen sind endokrine Disruptoren (ED), PBT, vPvB, PMT und vPvM Stoffe. Erste Fristen ab 01.05.2025.
Quelle: European Chemicals Agency, www.echa.europa.eu

 

Es gilt zu beachten, dass hiervon auch die Registrierungsdossiers gemäß der REACH-Verordnung (EU)1907/2006 betroffen sind. Diese müssen gegebenenfalls aktualisiert werden.

 


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