
Am 25. September 2023 wurde der Anhang XVII (REACH Beschränkungen) durch den Eintrag Nr. 78 über Synthetische Polymermikropartikel (SPM) oder umgangssprachlich auch Mikroplastik genannt, ergänzt. Hiermit wurde das Inverkehrbringen von SPM allein oder in Gemischen in einer Konzentration größer oder gleich 0,1 % w/w verboten.
Die an den Eintrag Nr. 78 geknüpften Beschränkungsbedingungen sind sehr komplex und haben bereits eine große Menge an Fragen aufgeworfen und für Verwirrung gesorgt.
Die Europäische Kommission hat nun einen Leitfaden zur Mikroplastikbeschränkung veröffentlicht. Es ist geplant, dass dieser von der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) weiterentwickelt werden soll, wenn sich dies aus der praktischen Anwendung ergibt. In dem Leitfaden wird den Betroffenen erläutert, wie die Umsetzung der REACH-Mikroplastik-Beschränkung (Anhang XVII, Eintrag 78) gelingen kann.
Der Leitfaden, der in Zusammenarbeit mit der ECHA und den EU-Ländern erstellt wurde, erläutert die Beschränkung als solche, beantwortet Fragen von Betroffenen und enthält Entscheidungsbäume sowie Beispiele für Grenzfälle.
In der Betrachtung der Grenzfälle gibt es weiterhin Fälle mit der Bemerkung: „Dieser Fall wird gemäß Kapitel 2 der ECHA-Leitlinien zu Anforderungen an Stoffe in Erzeugnissen geprüft. Die Schlussfolgerungen werden hier veröffentlicht, sobald sie vorliegen.“
Der Leitfaden gliedert sich in drei Teile mit folgenden Inhalten:
Teil I: Beschreibung/Erläuterung der Beschränkung:
· Für die Beschränkung relevante Definitionen
· Nützliche Links
· Erläuterung der Paragrafen der Beschränkungsbedingung
· Klärung der Betroffenheit
· Welche Stoffe sind betroffen; welche Polymere sind SPM
· Prüfung des Abbaus von Polymeren
· Prüfung der Löslichkeit von Polymeren
· Nähere Erläuterung des Verbots des Inverkehrbringens
· Ausnahmen vom Verbot des Inverkehrbringens
· Übergangsfristen
· Informationspflichten einschl. Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen
· Berichterstattung über Emissionen
· Information der zuständigen Behörden auf Anfrage
· Umgang mit bereits auf dem Markt befindlichen Produkten
Teil II: Fragen und Antworten
· Gegliedert nach den 16 Paragrafen der Beschränkungsbedingungen
· Zur Abbaubarkeit
· Zur Löslichkeit
· Zu verschiedenen Verwendungsbereichen:
o Kosmetika
o Einfüllmaterial für Kunststoff-Sportbeläge
o Glitter (Glitzer)
o Spielzeug
o Textilien
Teil III: Anhang
· Entscheidungsbäume zur Identifizierung synthetischer Polymermikropartikel (SPM),
· Pflichten auf verschiedenen Ebenen der Lieferkette und
· Betrachtung von Grenzfällen.
Die drei Teile des Leitfadens können hier heruntergeladen werden. Zurzeit liegt der Leitfaden nur in englischer Sprache vor.
Material Compliance in der Praxis: ➡ Informationen