Am 21.01.2025 hat die ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) der „Kandidatenliste der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe“ (SVHC-Liste) fünf weitere Stoffe hinzugefügt. Somit befinden sich nun insgesamt 247 Einträge auf der Kandidatenliste. Ein Eintrag wurde aktualisiert.
Im Folgenden die Stoffe mit Eigenschaften, Verwendungen und Bezeichnungen:
Octamethyltrisiloxane
(EC 203-497-4, CAS 107-51-7)
vPvB (very persistent and very bioaccumulative)
Verwendungen: Kosmetik, Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel, Klebstoffe und Dichtungsmittel, Wärmeübertragungsflüssigkeiten, Polymere und Produkte zur Behandlung nichtmetallischer Oberflächen.
Andere Bezeichungen: Dimethyl-bis(trimethylsilyloxy)silane
Handelsnamen: BRB DM 1cSt, BRB Silicone Oil 1 cSt
O,O,O-triphenyl phosphorothioate (TPPT)
(EC 209-909-9, CAS 597-82-0)
PBT (persistent, bioaccumulative and toxic)
Verwendungen: Schmierstoffe, Fette und Hydraulikflüssigkeiten
Andere Bezeichnungen: Aryl thiophosphate
Handelsnamen: Irgalube TPPT (BASF)
Reaction mass of: Triphenyl thiophosphate and tertiary butylated phenyl derivatives
(EC 421-820-9, CAS 192268-65-8)
PBT (persistent, bioaccumulative and toxic)
Verwendungen: Schmiermittel und Fette, Hydraulikflüssigkeiten und Metallbearbeitungsflüssigkeiten.
Perfluamine
(EC 206-420-2, CAS 338-83-0)
vPvB (very persistent and very bioaccumulative)
Verwendungen: Computer, elektrische, elektronische und optische Geräte
6-[(C10-C13)-alkyl-(branched, unsaturated)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl] hexanoic acid
(EC -, CAS 2156592-54-8)
Verwendungen: Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermittel und Fette sowie Metallbearbeitungsflüssigkeiten.
Andere Bezeichnungen: Tetra-PSCA (Tetrapropenylsuccinimido)-caproic acid
Aktualisiert:
Tris(4-nonylphenyl, branched and linear) phosphite (TNPP)
ED (Endokriner Disruptor) durch Abbau der Stoffe
Verwendungen: Stabilisator und Antioxidans bei der Verarbeitung verschiedener Kunststoffe (PVC, LLDPE, HDPE und Gummi), Beschichtungen und Klebstoffe
Für jeden SVHC-Stoff wird ein Anhang XV Report erstellt. Dieser enthält u.a. auch Angaben zu den Verwendungen der Stoffe. Weitere Angaben wurden der Datenbank auf der Webseite der ECHA entnommen.
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Sie haben gemäß REACH-Verordnung, Artikel 33(1) die Pflicht, Ihre Kunden aktiv über das Vorhandensein von > 0,1 % SVHC-Stoffen in ihren Erzeugnissen zu informieren. Gegebenenfalls müssen Sie auch Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen. Die Informationspflicht gilt auch dann, wenn der Kunde dies nicht explizit anfragt.
Sollten Sie selbst eine oder mehrere der aufgeführten Stoffe einführen oder herstellen, dann müssen Sie entsprechende Änderungen in Ihren Sicherheitsdatenblättern vermerken.
Des Weiteren gilt es einen SCIP-Eintrag zu erstellen, wenn der Stoff in einer Konzentration > 0,1 % in einem Ihrer Produkte enthalten ist.
Material Compliance in der Praxis: ➡ Hier