Am 31.12.2024 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2024/3199 zur Änderung der PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien veröffentlicht. Das Update tritt ab 01.03.2025 in Kraft.
Bei den 40 hinzukommenden Chemikalien handelt es sich um
- 35 Pestizide und
- fünf Industriechemikalien.
Dazu gehören beispielsweise Abamectin, Difenacoum, Fenpropimorph, Dimethomorph, Triadimenol und Penflufen.
EU-Exporteure müssen ihre Absicht melden, wenn sie eine oder mehrere der neu hinzugekommenen Chemikalien ausführen möchten. Hierzu müssen sie vor Beginn der Exporte eine Exportmeldung an die ECHA senden (Chemikalien in Teil 1 von Anhang I). Die meisten der neu hinzugefügten Stoffe benötigen außerdem eine ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes (aufgeführt in Teil 1 und Teil 2 von Anhang I) bevor Ausfuhren stattfinden können. Letzteres gilt auch für die Stoffe Cyanamid und Warfarin, für die der Status in Anhang I aktualisiert wurde.
Weiterhin verbietet die Änderung den Export von einer der Chemikalien: Eine Untergruppe von PFAS, Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen, wird zu Anhang V von PIC hinzugefügt, der Chemikalien mit einem Exportverbot enthält. Diese Aktualisierung folgt der Auflistung der Gruppe als persistenter organischer Schadstoff (POP) im Stockholmer Übereinkommen.
Näheres zu allen Veränderungen ist der Durchführungsverordnung selbst zu entnehmen.
Der Anhang I enthält derzeit 321 Einträge.
Weitere Informationen zu den bereits durch die PIC-Verordnung regulierten Chemikalien finden sich auf der ECHA-Homepage unter dem Reiter „Gesetzgebung – PIC“. Das IT-Tool ePIC der ECHA, zur Meldung von Exporten, wurde entsprechend aktualisiert.
Wozu dient die PIC-Verordnung?
Sie dient dazu, in der EU das Rotterdamer Übereinkommen (Rotterdam Convention) umzusetzen, wird daher auch manchmal PIC-Convention genannt.
Vorgehen:
Exportländer müssen die Importländer informieren, wenn sie gefährliche Chemikalien dort einführen wollen. Das Empfängerland muss der Einfuhr zustimmen.
Daher der Name: Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung - Prior Informed Consent (PIC)
Ziele:
Förderung der gemeinsamen Verantwortung und Zusammenarbeit beim internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt,
Entwicklungsländern werden Informationen darüber zur Verfügung gestellt, wie gefährliche Chemikalien sicher gelagert, transportiert, verwendet und entsorgt werden können.
Geltungsbereich:
Die PIC-Verordnung gilt für Chemikalien, die in der Gemeinschaft verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen und in Anhang I aufgeführt sind; hierzu gehören Industriechemikalien, Pestizide und Biozide wie zum Beispiel Benzol, Chloroform, Atrazin und Permethrin.
Die Ausfuhr dieser Chemikalien unterliegt zwei verschiedenen Bedingungen: der Ausfuhrnotifikation und der ausdrücklichen Zustimmung.
Die PIC-Verordnung gilt auch für Chemikalien, deren Ausfuhr gemäß Anhang V verboten ist, und für alle ausgeführten Chemikalien hinsichtlich ihrer Verpackung und Kennzeichnung, die den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften entsprechen müssen.
Die PIC-Verordnung trat am 1. März 2014 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist die ECHA für die mit der neuen Verordnung verbundenen administrativen und technischen Aufgaben zuständig.
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