Im Dezember hat das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und E.P.Fire einen Leitfaden herausgebracht.
Titel:
Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen
Was ist zu beachten?
Autorinnen und Autoren:
- Eike Peltzer, E.P.Fire
- Meike Schroeter, BAuA
- Caren Rauert, UBA
Stand: Dezember 2024
Enthalten sind Angaben zur Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen, rechtliche Hintergründe und die Umstellung auf PFAS-freie Alternativen bei Anwendern. Für Besitzende und Anwendende dieser Feuerlöschschäume ergeben sich zahlreiche Fragen zur Umsetzung.
Folgende Fragen werden u.a. beantwortet:
- Sind die bei uns vorhandenen und/oder verwendeten Schäume von den Regelungen betroffen? Wie erkennen wir das?
- Was ist zu tun und wieviel Zeit haben wir dafür?
- Was muss analysiert werden?
- Wie muss die Anlage gereinigt werden?
- Wie werden die nicht mehr benötigten Schäume entsorgt?
Enthalten im Leitfaden ist auch eine Übersicht zu aktuellen chemikalienrechtlichen Regulierungen und Regelungen (REACH-Verordnung und POP-Verordnung) bezüglich Feuerlöschschäumen, wie z.B. die Verbote von PFOS oder die Beschränkung von PFHxA-haltigen Feuerlöschschäumen.
Der Leitfaden liegt auf der Seite der "reach-clp-biozid helpdesk" zum Download bereit.
Material Compliance in der Praxis: ➡ Hier