Am 20.04.2023 traten durch die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 zur Änderung der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 neue Gefahrenklassen in der EU in Kraft.
Im Januar 2025 wurde hierzu von der reach-clp-biozid:helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Poster veröffentlicht. Dieses gibt eine Übersicht über die Einstufung und Kennzeichnung unter den neuen Gefahrenklassen.
Neben einem Poster DIN-A1 Version wurde auch ein Faktenblatt DIN-A4 Version herausgebracht.
Die neuen Gefahrenklassen stellen sich wie folgt dar:
Endokrine Disruptions Eigenschaften:
ED HH : Wirkung auf die menschliche Gesundheit (human health)
ED ENV : Wirkung auf die Umwelt (environment)
Persistente, bioakkumulierbare/mobile und toxische Eigenschaften:
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (persistent, bioccumulative and toxic)
vPvB: Sehr persistent, sehr bioakkumulierbar
PMT: Persistent, mobil im Wasserkreislauf und toxisch (persistent, mobile and toxic)
vPvM: Sehr persistent, sehr mobil im Wasserkreislauf
Das Poster dient als praxisnahe Handlungshilfe.
In dem Faktenblatt werden die Inhalte des Posters auf vier Seiten zusammengefasst. Folgende Informationen sind auf beiden Medien zu finden:
- Beschreibungen der Auswirkungen/Gefahren, die von den einzelnen Klassen ausgehen.
- Diagramm zur Einstufung und Kennzeichnung.
- Ausführung der neuen Vorschriften zur Kennzeichnung.
- Diagramm zur Einstufung von Gemischen.
- Übergangsfristen und Vorgehen für Stoffe und Gemische.
- Beispiel für ein Kennzeichnungsetikett für den Stoff Dibutylphthalat.
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