Mit der Veröffentlichung der delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 am 30.9.2024 wurde die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung aktualisiert (Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) - CLP.
Die delegierte Verordnung tritt am 20.10.2024 in Kraft und der Übergangszeitraum geht bis zum 01.05.2026. Hier haben Lieferanten die Gelegenheit, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an die neue oder geänderte Einstufung anzupassen und noch Altbestände zu verkaufen.
Alle dort aufgeführten Stoffe haben für den Geltungsbereich der CLP-Verordnung einheitliche, gesetzlich festgelegte Eigenschaften:
- Gefahrenkategorien,
- H-Sätze,
- Piktogramme und
- ein Signalwort
Dies ist die 22nd ATP (Adaptation to Technical Progress), in der die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt erfolgt.
Es wurden
- 27 neue Einträge hinzugefügt,
- 16 Einträge überarbeitet und
- 7 Einträge gestrichen (durch spezifischere Einträge ersetzt)
Neu u.a.:
Silber -masse, -pulver und -nanopartikel
Kupfer; [spezifische Oberfläche > 0,67 mm2/mg]
Überarbeitet u.a.:
Formaldehyd … %
Ameisensäure %
Glyphosat (ISO) N-(Phosphonomethyl)glycinn-Hexan
Die wissenschaftliche Bewertung dieser Stoffe erfolgte in Zusammenarbeit zwischen der ECHA, dem Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA und den Behörden der Mitgliedstaaten für die Entscheidungsfindung bei der Kommission.
Die betroffenen Stoffe sind dem Anhang der delegierten Verordnung zu entnehmen:
Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564
Die vollständige Tabelle der harmonischen Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe finden Sie in Anhang VI, Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).
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