Am 27.09.2024 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2024/2570 vom 22.07.2024 veröffentlicht. Hiermit wurde die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 um einen Stoff erweitert. Der Stoff Methoxychlor befindet sich nun auf der Liste der Stoffe, die der POP-Verordnung unterliegen.
Die delegierte Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung, also dem 17.10.2024, in Kraft.
Aus dem Anhang der delegierten Verordnung geht folgendes hervor:
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„In Teil A von Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 wird folgender Eintrag eingefügt:
Stoff
Methoxychlor
‚Methoxychlor‘ bezieht sich auf jedes mögliche Isomer von Dimethoxydiphenyltrichlorethan oder einer Kombination daraus.
CAS-Nr.
72-43-5, 30667-99-3, 76733-77-2, 255065-25-9, 255065-26-0, 59424-81-6, 1348358-72-4, und andere
EG-Nr.
200-779-9
Ausnahmen für die Verwendung als Zwischenprodukt oder andere Spezifikationen:
Für die Zwecke dieses Eintrags gilt Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b für Konzentrationen von Methoxychlor von höchstens 0,01 mg/kg (0,000001 Gew.-%), wenn Methoxychlor in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen vorhanden ist.“
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Grundsätzlich ist gemäß Artikel 3 der EU POP Verordnung „Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von in Anhang I aufgelisteten Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen vorbehaltlich Artikel 4 verboten.“
Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b besagt: Artikel 3 gilt nicht für „Stoffe, die gemäß den Angaben in den einschlägigen Einträgen in Anhang I oder II als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen vorhanden sind.“
Damit darf Methoxychlor – ob des niedrigen Grenzwertes – de facto in Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen nicht mehr enthalten sein.
Für diesen Stoff wurde 2023 zusammen mit zwei weiteren Stoffen über das Stockholmer Übereinkommen ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung beschlossen (siehe Newsartikel "POPs - Verbot der Herstellung und Verwendung von 3 Substanzen") Die anderen beiden Stoffe befinden sich zurzeit noch auf der Liste der als EU-POP vorgeschlagenen Stoffe.
Methoxychlor ist ein Pestizid. Es wurde als Ersatz für DDT (Schädlingsbekämpfungsmittel) eingesetzt. Es ist sehr giftig für Wirbellose und Fische. Methoxychlor hat eine endokrinschädigende Wirkung. Nachgewiesen wird es weit entfernt von seiner Produktion und Verwendung. Auch in menschlichem Serum, Fettgewebe, Nabelschnurblut und menschlicher Muttermilch wurde es nachgewiesen.
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