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Update PFAS Beschränkungsvorschlag (REACH Anh. XVII)

Symbolisch sind für den von fünf Nationen eingereichtenPFAS Beschränkungsvorschlag die Fahnen von Dänemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen und Schweden abgebildet. Hervorgehoben wird das der PFAS Vorschlag gemeinsam gemacht wurde.
© MAP-Dethlefsen

Am 13.03.2024 wurde von der ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) ein Zeitplan für das Vorgehen in der Bearbeitung des PFAS Beschränkungsvorschlages (Änderung Anhang XVII der REACH VO) für die nächsten sechs Monate veröffentlicht: 

  • 5642 Kommentare > 100.000 Seiten waren bei der öffentlichen Konsultation eingegangen
  • Ein Vorgehen der Ausschüsse der ECHA, RAC*, SEAC** nach Sektoren wurde gewählt.

Ein Totalverbot von PFAS ist bisher nicht geplant.

 

Zeitplan für die Sektoren:
 
März 2024                     

Verbrauchergemische,

Kosmetika,

Skiwachs

 

Juni 2024                       

Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten

 

September 2024           

TULAC (Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche),

Lebensmittelkontaktmaterialien und Verpackungen,

Erdöl und Bergbau

 

Am 15.04.2024 informiert der reach-clp-biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Rolle und Aktivitäten der fünf nationalen Behörden, die den Vorschlag zur Beschränkung von PFAS eingereicht haben:

 

Parallel zu den Prüfungen durch die ECHA Ausschüsse wird der Beschränkungsvorschlag durch die Behörden anhand der Informationen aus den eingegangenen Kommentaren überarbeitet. 

  • Identifizierung bisher nicht bewerteter Verwendungen und gegebenenfalls Integration in bestehende oder Einarbeitung in neue Sektoren. 
  • Prüfung, ob zwischenzeitliche Änderungen an EU-Regelungen Einfluss auf das Beschränkungsdossier haben, z.B. die überarbeitete F-Gase-Verordnung. 
  • Bewertung der eingereichten Informationen zu PFAS-Alternativen, Überprüfung der Angemessenheit der bisher vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen. 
  • Prüfung, ob neue Vorschläge zu anderen Beschränkungsoptionen als ein Verbot führen können. 
  • Bewertung der sozio-ökonomischen Auswirkungen hinsichtlich der verschiedenen Beschränkungsoptionen überarbeiten. 
  • Das aktualisierte Dossier bildet dann die Grundlage für die Bewertung durch die beiden wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA. 

Das Ziel bleibt lt. BAuA weiterhin „die Unterstützung einer qualitativ hochwertigen, wissenschaftsbasierten Regulierung der Gruppe der PFAS durch die politischen Entscheidungsträger“.

 

Was sind PFAS-Substanzen?

 

Es handelt sich um eine große Familie von Tausenden von künstlich hergestellten Chemikalien, die weit verbreitet und größtenteils schwer abbaubar sind. Die Abkürzung steht für Per- and polyfluoroalkyl substances.

 

*RAC: Ausschuss für Risikobeurteilung

**SEAC: Ausschuss für sozioökonomische Analyse

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch gern den vorhergehenden News-Beiträgen zu PFAS.


Weitere Informationen zum Thema Material Compliance