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21st ATP zur CLP - neue und überarbeitete Einträge

Das Update der Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung, die im Anhang vi Teil 3 der CLP-Verordnung zu finden ist wird hier durch die Abbildung der Gefahrenpiktogramme dargestellt.
© MAP-Dethlefsen

Mit der Veröffentlichung der delegierten Verordnung (EU) 2024/197 am 05.01.2024 hat die EU Kommission die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung aktualisiert (Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008).

 

Dies bedeutet, dass die Stoffe für den Geltungsbereich der CLP-Verordnung einheitliche, gesetzlich festgelegte 

  • Gefahrenkategorien,
  • H-Sätze,
  • Piktogramme und
  • ein Signalwort

haben.

 

Dies ist die 21st ATP (Adaptation to Technical Progress), in der die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt erfolgt.

 

Es wurden 

  • 28 neue Einträge hinzugefügt und
  • 24 Einträge überarbeitet

u.a.

Bleipulver (Partikeldurchmesser < 1mm) - Index-Nummer 082-013-00-1 und

Blei massiv - Index-Nummer 082-014-00-7

 

Die beiden unterscheiden sich in der Einstufung und den spezifischen Konzentrationsgrenzen.

 

Die delegierte Verordnung tritt am 25.01.2024 in Kraft und der Übergangszeitraum geht bis zum 01.09.2025. Hier haben Lieferanten die Gelegenheit, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an die neue oder geänderte Einstufung anzupassen und noch Altbestände zu verkaufen.

 

Die wissenschaftliche Bewertung dieser Stoffe erfolgte in Zusammenarbeit zwischen der ECHA, dem Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA und den Behörden der Mitgliedstaaten für die Entscheidungsfindung bei der Kommission.

 

Die delegierte Verordnung (EU) 2024/197 mit der Liste der Stoffe (im Anhang) findet sich hier: Delegierte VO (EU) 2024/197

 

Die vollständige Tabelle finden Sie in Anhang VI, Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung). 


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