Mit Datum vom 07.12.2023 hat die Europäische Kommission einen Bericht über die Überprüfung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ((COM(2023)760 final) herausgebracht.
Es wird vorgeschlagen, dass ein Teil der Verwaltung von RoHS von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) übernommen werden solle.
Folgendes lässt sich zusammenfassen:
Auf Grundlage einer Bewertungsstudie wird festgestellt, dass die RoHS-Richtlinie in einfacher Weise dazu beiträgt, gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren.
Die Richtlinie ist relevanter denn je, denn „die Menge der in der EU in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte stieg von 7,6 Millionen Tonnen im Jahr 2012 auf einen Spitzenwert von 12,4 Millionen Tonnen im Jahr 2020".
Es ergibt sich u.a., dass es teilweise an Transparenz und Effizienz fehlt, sowohl im Hinblick auf die Ausnahmeverfahren als auch bei dem Verfahren zur Überprüfung und Änderung der Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen. Auch die Dauer der Ausnahmeverfahren wird bemängelt.
Weiterhin gibt es methodische und prozessuale Unterschiede zwischen RoHS und REACH bezüglich der Stoffbeschränkungen und -zulassungen. Auch die wissenschaftliche Belastbarkeit sei verbesserungswürdig.
Die Kommission schlägt vor, folgendes in die Zuständigkeit der ECHA zu legen:
- Technische Bewertung zeitlich begrenzter Ausnahmen
- Überprüfungsprozess für den Anhang II der RoHS Richtlinie (Stoffe, die Beschränkungen unterliegen)
Für die Entscheidungsfindung über mögliche Änderungen der Anhänge der Richtlinie wäre weiterhin die Kommission zuständig (mittels delegierter Rechtsakte).
Generell erhofft man sich dadurch schlankere Prozesse und straffere Verfahren z.B. durch die Nutzung bereits verfügbarer Informationen und Bewertungen von Stoffen.
Einen Link zum vollständigen Bericht, Arbeitsdokumente der Dienststellen und weitere Informationen finden Sie hier: Review: Restriction of the use of hazardous substances in electronics (europa.eu)
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