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Nichtgenehmigung: Biozidwirkstoff für Lebensmittelkontaktmaterialien

Eine Frau hat viele verschiedene Lebensmittel in Kunststoffdosen verpackt. Alles sieht sauber und ordentlich aus. Ob genau diese Dosen den Biozidwirkstoff enthalten, ist unbekannt.
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Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2052 vom 26.09.2023 (Veröffentlicht im Amtsblatt der EU) wird Silber-Natrium-Hydrogen-Zirconium-Phosphat nicht mehr als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 genehmigt. 

 

Der Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

 

Lt. reach-clp-biozid helpdesk dürfen Biozidprodukte mit diesem Wirkstoff in der genannten Produktart nur noch bis zum 25.09.2024 in Verkehr gebracht und nur noch bis zum 26.03.2025 verwendet werden.

 

Wirkstoff:

Silber-Natrium-Hydrogen-Zirconium-Phosphat

CAS-Nr. 265647-11-8

EG-Nr. 422-570-3

 

Produktart 4: Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich

 

Verwendung:

Beimischung in Lebensmittelkontaktmaterialien

 

Als Gründe wurden u.a. im Durchführungsbeschluss angegeben:

 

„(5) Aus den Schlussfolgerungen der Stellungnahme der ECHA geht hervor, dass für die Verwendung, die in der Beimischung des repräsentativen Biozidprodukts in Lebensmittelkontaktmaterialien besteht, keine ausreichende Wirksamkeit nachgewiesen wurde.“… 

 

„(6) Die ECHA kommt ferner zu dem Schluss, dass durch den Verzehr von Lebensmitteln, die mit behandelten Polymeren in Berührung gekommen sind, verursachte unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit festgestellt wurden und keine geeigneten Maßnahmen zur Risikominderung ermittelt werden konnten.“… 


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