Gemäß einer Pressemitteilung der BRS Convention vom 15.05.2023 hat die Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung von drei POPs beschlossen:
- Methoxychlor (EC 200-779-9, CAS 72-43-5)
Pestizid. Wurde als Ersatz für DDT (Schädlingsbekämpfungsmittel) eingesetzt. Sehr giftig für Wirbellose und Fische. Endokrinschädigende Wirkung. Nachgewiesen weit entfernt von seiner Produktion und Verwendung. Auch in menschlichem Serum, Fettgewebe, Nabelschnurblut und menschlicher Muttermilch nachgewiesen.
- UV-328 (EC 247-384-8, CAS 25973-55-1)
SVHC-Stoff (REACH Kandidaten-Liste). Anhang XIV (REACH Zulassungs-Liste). PBT-Stoff: Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch. UV-Stabilisator, -Absorptionsmittel, -Schutzmittel
Vorkommen u.a. in Schutzfolien und –filme, reflektierende Schilder, Sicherheitsgläser und Windschutzscheiben.
- Dechloran Plus (EC -, CAS 13560-89-9)
SVHC-Stoff (REACH Kandidaten-Liste). Abkürzung DDC-CO. Polychloriertes Flammschutzmittel. Häufig als Kunststoffadditiv verwendet, z.B. für Kraftfahrzeuge, Industriemaschinen und in medizinischen Geräten.
Für bestimmte Anwendungen von UV-328 und Dechloran Plus wurden zeitlich begrenzte Ausnahmen vereinbart. Methoxychlor wurde 2019 von der EU für die Aufnahme in das Übereinkommen vorgeschlagen.
Gemäß der Pressemeldung haben die Regierungen … „auch die Überwachungsergebnisse übernommen, die darauf hindeuten, dass die POP-Vorschriften zu einer Verringerung der POP-Konzentrationen in Mensch und Umwelt geführt haben. Bei den ursprünglichen 12 POPs sind die in der Luft und in der Bevölkerung gemessenen Konzentrationen zurückgegangen und gehen weiter zurück oder bleiben aufgrund der POP-Beschränkungen auf einem niedrigen Niveau; und bei den neu aufgelisteten POPs beginnen die Konzentrationen zu sinken.“…
Das heißt, die Maßnahmen zeigen Wirkung!
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