Die Mitgliedsstaaten Deutschland, Niederlande, Dänemark, Norwegen und Schweden haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS-Substanzen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Der vollständige Beschränkungsvorschlag wurde nun auf der ECHA Webseite veröffentlicht.
Dies ist einer der umfangreichsten Vorschläge seit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007. Der vorgelegte Vorschlag beinhaltet mehr als 10.000 PFAS oberhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen.
Ziel: Umfassendes Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich Einfuhr) von PFAS. Hierdurch soll die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch verringert werden.
Was sind PFAS-Substanzen?
Es handelt sich um eine große Familie von Tausenden von künstlich hergestellten Chemikalien, die weit verbreitet sind. Die Abkürzung steht für Per- and polyfluoroalkyl substances.
Lt. reach-clp-biozid helpdesk sind die PFAS im Anwendungsbereich definiert als „fluorierte Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes H/Cl/Br/I) enthalten. Dazu gehören auch Fluorpolymere und Polymere mit fluorierten Seitenketten. Ausgenommen von dem Vorschlag sind bestimmte Stoffe, bei denen die CF3- oder -CF2-Einheit direkt an ein Sauerstoff- oder Stickstoffatom gebunden ist, da diese im Gegensatz zu anderen PFAS in der Umwelt abgebaut werden können.“
Alle im Beschränkungsvorschlag enthaltenen PFAS sind entweder sehr persistent oder zerfallen in sehr persistente PFAS in der Umwelt. Persistent heißt lt. Umweltbundesamt, dass sie sehr lange in der Umwelt verbleiben und sich in Organismen und damit in der Nahrungskette anreichern. Diese extreme Persistenz ist ein Grund zu großer Besorgnis.
Bisher ist es sowohl in der EU als auch weltweit zu Verunreinigungen von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser gekommen. Ohne weitere Maßnahmen wird die Konzentration der PFAS in der Umwelt weiter steigen und die toxischen und umweltschädlichen Auswirkungen zunehmen.
Für die Beschränkungen werden Übergangsfristen zwischen 18 Monaten und 13 ½ Jahren vorgesehen, je nachdem, ob es bereits Substitutionen gibt, solche in Kürze zur Verfügung stehen oder keine Alternativen in naher Zukunft in Aussicht sind.
Potentielle Ausnahmen könnten im Rahmen der anstehenden öffentlichen Konsultation diskutiert werden.
Die öffentliche Konsultation beginnt am 22.03.2023.
Am 05.04.2023 gibt es eine öffentliche Online-Informations-Veranstaltung der ECHA.
Wo werden PFAS verwendet?
PFAS werden in verschiedenen Verbraucher- und Industrieprodukten, einschließlich Lebensmittelkontakt Materialien (FCMs) verwendet. Zu Ihren gemeinsamen Eigenschaften gehören hohe Wasser- und Ölabweisung sowie Thermo- und chemische Stabilität.
Beispiele:
Textilien, Leder, Kosmetik, Papier und Verpackung, Feuerlöschschäume, Bauprodukte, Schmierstoffe und Fette, Halbleiter, Medizinprodukte, u.v.m.
Weitere Informationen zum Thema Material Compliance