Am 03.11.2022 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Download für das Update einer Leitlinie im Rahmen der Biozid-Gesetzgebung herausgebracht.
In der Leitlinie geht es um technische Hinweise zur Durchführung von Gefahren- und Expositionsbeurteilungen, Risikobeschreibungen für biozide Wirkstoffe und Produkte im Hinblick auf die Wirksamkeit. Es werden detailliert Hinweise für alle möglichen Bereiche, wie z.B. Desinfektion, Behandlung von Swimming-Pools, Textilreinigung, Toiletten u.v.m. gegeben.
Titel:
Guidance on the Biocial Products Regulation
Volume II: Efficacy
Parts B+C: Assessment + Evaluation.
Die Anleitung bezieht sich auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten. Im deutschen nennt man diese gerne Verordnung über Biozidprodukte (BPV) oder im englischen wird sie als Biocide Products Regulation (BPR) bezeichnet.
Die Anleitung bietet technisch-wissenschaftliche Beratung wie man die Wirksamkeit und den Nutzen, der sich aus der Verwendung von Biozidprodukten ergibt, bewertet. Weiterhin geht es darum, die ausreichende Eignung des Produktes nachzuweisen.
Wirksamkeitsdaten sind ein grundlegender Bestandteil der regulatorischen Verwaltung und Entscheidung für Biozidprodukte. Zur Feststellung des Nutzens sind Wirksamkeitsdaten erforderlich, die sich aus der Verwendung von Biozidprodukten ergeben, und müssen gegen die Risiken ihrer Verwendung, die für den Menschen und die Umwelt bestehen, abgewogen werden.
Die Zulassung eines Biozidprodukts wird nur gewährt, wenn sich dieses Produkt als ausreichend wirksam erwiesen hat (Artikel 19 (1) b BPV).
Neben der oben beschriebenen finden sich alle Leitlinien für die Biozid-Verordnung hier:
Leitlinien zur Biozid-Gesetzgebung - ECHA (europa.eu)
ECHA > Hilfe > Leitlinien > Leitlinien zur Biozid-Gesetzgebung
Weitere Informationen zum Thema Material Compliance