Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) kann nun Änderungen an den Mengenbereichs-Informationen (Tonnageband) der Registranten bis zu dem Datum berücksichtigen, an dem diesen Registranten eine angenommene Dossier-Bewertungsentscheidung mitgeteilt wurde. Diese Änderung folgt einer Entscheidung der Beschwerdekammer. Informationen zu Mengenbereichen werden benötigt, um die Informationsanforderungen zu bestimmen, die Unternehmen erfüllen müssen. Je größer die Menge, desto umfangreicher werden die Anforderungen.
Wenn Registranten möchten, dass die ECHA eine Änderung ihres Mengenbereichs berücksichtigt, nachdem sie einen Entscheidungsentwurf zur Dossier-Bewertung erhalten haben, müssen sie dies der Agentur mitteilen und ihre Dossiers aktualisieren.
Wenn sie ihre Mengenbandbreite herabstufen, müssen sie auch die Menge ihres Stoffes nachweisen, die im vorangegangenen Kalenderjahr importiert oder hergestellt wurde.
Sobald die getroffene Dossier-Bewertungsentscheidung den Registranten mitgeteilt wurde, müssen sie alle in der Entscheidung dargelegten Informationsanforderungen erfüllen, unabhängig von etwaigen Änderungen im Mengenbereich oder der Einstellung der Herstellung, die danach erfolgen können.
Weitere Informationen und Anleitungen sind im aktualisierten Praxisleitfaden verfügbar:
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