
Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) kann nun Änderungen an den Mengenbereichs-Informationen (Tonnageband) der Registranden bis zu dem Datum berücksichtigen, an dem diesen Registranden eine angenommene Dossier-Bewertungsentscheidung mitgeteilt wurde. Diese Änderung folgt einer Entscheidung der Beschwerde-Kammer. Informationen zu Mengenbereichen werden benötigt, um die Informationsanforderungen zu bestimmen, die Unternehmen erfüllen müssen. Je größer die Menge, desto umfangreicher werden die Anforderungen.
Wenn Registranden möchten, dass die ECHA eine Änderung ihres Mengenbereichs berücksichtigt, nachdem sie einen Entscheidungsentwurf zur Dossier-Bewertung erhalten haben, müssen sie dies der Agentur mitteilen und ihre Dossiers aktualisieren.
Wenn sie ihre Mengenbandbreite herabstufen, müssen sie auch die Menge ihres Stoffes nachweisen, die im vorangegangenen Kalenderjahr importiert oder hergestellt wurde.
Sobald die getroffene Dossier-Bewertungsentscheidung den Registranden mitgeteilt wurde, müssen sie alle in der Entscheidung dargelegten Informationsanforderungen erfüllen, unabhängig von etwaigen Änderungen im Mengenbereich oder der Einstellung der Herstellung, die danach erfolgen können.
Weitere Informationen und Anleitungen sind im aktualisierten Praxisleitfaden verfügbar:
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