Die ECHA hat am 10.06.2022 informiert, dass die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe um einen weiteren Stoff erweitert wurde und nun 224 Chemikalien enthält, die Mensch oder Umwelt schädigen können.
Bei dem neuen Stoff handelt es sich um
N-(hydroxymethyl)acrylamide
Der Stoff ist eingestuft als krebserregend und erbgutschädigend.
Bezüglich der Verwendung findet sich auf der Internetseite der ECHA folgendes:
Polymere: Als Monomer für die Polymerisation.
Verwendungs-Bereiche:
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
Formulierung von Mischungen und/oder Umverpackung.
Herstellung von Chemikalien und Textilien, Leder oder Pelz, Farben und Beschichtungen.
Die Freisetzung dieses Stoffes in die Umwelt kann durch industrielle Verwendung erfolgen als Zwischenschritt bei der Weiterverarbeitung eines anderen Stoffes (Verwendung von Zwischenprodukten) zur thermoplastischen Herstellung und als Verarbeitungs-Hilfsstoff.
Die vollständige Kandidaten-Liste wird auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht: Candidate List for authorisation
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Stoffen auf der Kandidatenliste stehen zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen, die Lieferanten, Hersteller oder Importeure wahrnehmen müssen. Diese gelten ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Stoffe in die Liste. Dies bezieht sich nicht nur auf die aufgeführten Stoffe sondern auch auf ihr Vorkommen in Erzeugnissen (Produkten).
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