
Die ECHA hat heute informiert, dass die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe um vier SVHC-Stoffe erweitert wurde und nun 223 Chemikalien enthält (teilweise handelt es sich hier um Gruppen), die Mensch oder Umwelt schädigen können.
Verwendung finden die neu hinzugekommenen Stoffe z.B. in Konsumgütern wie Kosmetika und Gummi; aber auch in Schmiermitteln, Klebstoffen, Dichtstoffen, Tinten, Kraftstoffen und Kunststoffen.
Die vollständige Liste wird auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht: Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Stoffen auf der Kandidatenliste stehen zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen, die Lieferanten, Hersteller oder Importeure wahrnehmen müssen. Diese gelten ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Stoffe in die Liste. Dies bezieht sich nicht nur auf die aufgeführten Stoffe als solche, sondern auch auf ihr Vorkommen in Erzeugnissen (Produkten).
So müssen Unternehmen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen in die Kandidatenliste aufgenommen wird folgendes beachten:
Jeder Lieferant von Erzeugnissen, die einen Stoff auf der Kandidatenliste in einer Konzentration von über 0,1 % (Gewichtsprozent) enthalten, muss seinen Kunden und Verbrauchern ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, um eine sichere Verwendung zu gewährleisten. Verbraucher haben das Recht, Lieferanten zu fragen, ob Produkte, besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Aufnahme in die Liste (17. Januar 2022) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff auf der Kandidatenliste enthält.
Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste (entweder als solche oder in Gemischen geliefert) müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.
Sie müssen die ECHA auch gemäß der Abfallrahmenrichtlinie benachrichtigen, wenn ihre Produkte besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von über 0,1 % (Gewichtsprozent) enthalten. Diese Meldung wird in der SCIP-Datenbank auf der Website der Agentur veröffentlicht.
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Antworten finden im Material Compliance Glossar.